Beispiel einer Beschreibung in einer Prüfungsordung:
In Referaten sollen Studierende nachweisen, dass sie befähigt sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabe zu wissenschaftlichen und / oder fachpraktischen Inhalten deskriptiv in schriftlicher Form selbständig zu erarbeiten, im mündlichen Vortrag zu erläutern und mit den anderen Teilnehmern der Studiengruppe sowie dem Dozenten im Dialog zu erörtern.
Referate, auch Seminarausarbeitungen genannt, zählen zu den „wissenschaftlichen Produkten“ und müssen daher die dafür hochschulisch vorgesehenen Rahmenbedingungen einhalten:
Auch für Referate gilt folglich:
Von anderen wissenschaftlichen Produkten (Hausarbeit, Projektarbeit, Abschlussarbeit) können Referate sich darin unterscheiden, dass sie nicht dazu angelegt sein müssen, eine Forschungsfrage zu lösen bzw. zu beantworten.
Referate können somit auch beschreibend, zusammenfassend, Einblick oder Überblick gebend angelegt sein.
Es ist aber notwendig, sich für die Erarbeitung eines Referates statt durch eine Forschungsfrage zumindest durch eine explizite Zielbestimmung zu fokussieren und diese später bei der mündlichen Präsentation sowie in der schriftlichen Ausarbeitung eingangs zu benennen und zu begründen.
Unbefristet nutzbare Kurse: