Seitenangaben zu Zitaten

Der Zitierstil der American Psychological Association (APA) fordert die Angabe der Seitenzahlen einer genutzten Quelle – leider – nur für wörtliche (direkte) Zitate.

Bei einer selbst formulierten Zusammenfassung des Quellentextes (sog. nichtwörtliches / indirektes Zitat) entfallen diese Angaben der Seitenzahlen. So geben es beispielsweise die LMU und scribbr an.

ACHTUNG: Eine solche Vorgehensweise entspricht 

  • nicht der von anderen internationalen Zitierstilen (s. 1.), 
  • nicht den Qualitätsanforderungen an wissenschaftliche Produkte (s. 2.), 
  • nicht der Logik (s. 3.) und auch 
  • nicht den Anforderungen unseres Urheberrechts (s. 4.).

Daher gehen viele Hochschulen und auch manche Herausgeber wissenschaftlicher Publikationen anders vor und legen fest:

Seitenangaben sind in allen Fällen notwendig!


Erläuterung:

1. Der ebenfalls international verbreitete Harvard-Stil erwartet Seitenangaben in den Kurzbelegen zu jeder genutzten Quelle, ob es sich nun um ein wörtliches Zitat handelt oder eine selbst verfasste Zusammenfassung. Und der deutsche Stil (Fußnoten) erwartet es ebenfalls schon immer und auch weiterhin.

2. Zu den Qualitätsanforderungen gehört auch, dass jede genutzte Quelle anhand exakter Angaben überprüfbar sein muss. Bei Weglassung der Seitenangaben zu nichtwörtlichen Zitaten wäre jedoch keine Überprüfbarkeit mehr gegeben.

3. Auch den Gesetzen der Logik folgend sind Seitenangaben in allen Fällen notwendig. Denn ob ein Zitat wörtlich oder nichtwörtlich erfolgt, ist unerheblich: Es handelt sich ja in beiden Fällen um ein Zitat (Prämisse 1); Zitate müssen belegt werden (Prämisse 2); Folgerung: Seitenangaben sind in beiden Fällen erforderlich.

4. Vor allem: Das deutsche Urheberrecht fordert, eine vervielfältigte Quelle sei stets „deutlich anzugeben“ (§ 63 Urhg) und bezieht dabei auch die Variante „Teil eines Werkes“ ein, somit die Zitierung von Passagen. Es lässt den Publizierenden jedoch nicht die Möglichkeit, gemäß Veröffentlichungsform ggf. mehr oder weniger deutlich vorzugehen. 

Das BMBF präzisiert die urheberrechtlichen Vorgaben für die Wissenschaft so:

„Quellenangaben

Bei Nutzungen nach § 60a müssen die Quellen angegeben werden. Zu nennen sind generell (sofern diese Angaben verfügbar sind und die Nennung zweckmäßig und üblich ist):

  • der Urheber,
  • der Werktitel – online veröffentlichte Bilder haben oft keinen Titel, dann muss natürlich auch kein Titel genannt werden,
  • bei Auszügen aus Zeitschriften und anderen Sammlungen der Titel derselben,
  • die konkrete Fundstelle – bei Online-Nutzungen z.B. ein Hyperlink, bei Auszügen aus Büchern oder Zeitschriften die Seitenzahl/Ausgabe.“

    Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (2023): Urheberrecht in der Wissenschaft, S. 29)

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