Wann spricht man von „Plagiat“?

Die Definition der Leibniz-Universität Hannover fasst die Plagiatsvarianten so zusammen:

„Ein Plagiat ist die widerrechtliche Übernahme und Verbreitung von fremden Texten jeglicher Art und Form ohne Kenntlichmachung der Quelle. Dies gilt für alle Medien, d.h. Bücher, wissenschaftliche und andere Zeitschriften, Zeitungen und alle anderen Druckerzeugnisse sowie das Internet.

Die häufigsten Formen des Plagiats in wissenschaftlichen Arbeiten sind:

  1. Die wörtliche Übernahme einer oder mehrerer Textpassagen ohne entsprechende Quellenangabe (Textplagiat).
  2. Die Wiedergabe bzw. Paraphrasierung eines Gedankengangs, wobei Wörter und der Satzbau des Originals so verändert werden, dass der Ursprung des Gedankens verwischt wird (Ideenplagiat).
  3. Die Übersetzung von Ideen und Textpassagen aus einem fremdsprachigen Werk, wiederum ohne Quellenangabe.
  4. Die Übernahme von Metaphern, Idiomen oder eleganten sprachlichen Schöpfungen ohne Quellenangabe.
  5. Die Verwendung von Zitaten, die man in einem Werk der Sekundärliteratur angetroffen hat, [ ... ] wobei zwar die Zitate selbst dokumentiert werden, nicht aber die verwendete Sekundärliteratur (Zitatsplagiat).“ Quelle

Darüber hinaus ist Plagiat gegeben, wenn Quellenangaben fehlen – zu wörtlich wie auch nichtwörtlich übernommenen Definitionen, Informationen und Darlegungen sonstiger Art, welche nicht Alltagswissen (morgens geht die Sonne auf) wiedergeben und nicht Diskussionen zu oder Folgerungen aus zuvor belegten Inhalten sind.

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