Wenn man einen Beitrag in einem Sammelband referenziert, war es bis vor kurzem noch die gängige Praxis und Meinung, dass im Quellenverzeichnis außer dem Eintrag des Beitrags / Artikels auch das Gesamtwerk an sich einzutragen sei.
So findet sich bei Balzert u. a. auch 2011 noch ein solcher Hinweis: "Der Verweis im Literatur- und Quellenverzeichnis setzt sich somit aus zwei Einträgen zusammen, einem Eintrag für den Aufsatz mit Herkunftsangabe und einem weiteren Eintrag des Sammelwerks, in welchem der Aufsatz erschienen ist" (Balzert u. a. 2011: 201).
Im Standard-Nachschlagewerk Rossig / Prätsch (2008) hingegen gab es seinerzeit unter "Notwendige Angaben, Schreibweisen und Reihenfolge" bei der Angabe zu Sammelwerken keine solche Anforderung (vgl. Rossig u. a. 2008: 134).
Antwort also: Nein.
In Zeiten der Nutzung von Literaturverwaltungsprogrammen wie http://zotero.org (die das nicht vorsehen bzw. ermöglichen) ist der zusätzliche Eintrag des Sammelwerks obsolet geworden - und: er war noch nie Standard.
Im Gegenteil würde ein Gutachter (etwa bei Einreichung zur Publikation in einem Journal) zu Recht bemängeln, dass im Quellenverzeichnis Einträge vorhanden wären, auf die in den Kurzbelegen der Fußnoten oder In-Text-Referenzierungen gar nicht verwiesen wird!
Zudem würde eine Arbeit, in der auf zehn verschiedene Beiträge aus Sammelwerken verwiesen würde, allein dafür im Verzeichnis bis zu zehn zusätzliche Quellen ausweisen.
Von einem weiteren Eintrag des Sammelwerkes profitiert womöglich einzig der Herausgeber desselben, weil sein Werk dadurch mehr Zitationen erhält; vielleicht wird deshalb manchmal gefordert, die Sammelwerke separat und zusätzlich in das Quellenverzeichnis aufzunehmen.
Bei Artikeln aus Zeitschriften, die als Periodika ja auch Sammelwerke sind, wurde diese Praxis übrigens nie erwartet - auch nicht von Balzert u. a. (vgl. 2011: 200); bei Buchreihen ebenfalls nicht.
Quellen:
Unbefristet nutzbare Kurse: