Dies ist einfach zu lösen.
Man verweist am Ende des Satzes in einer Fußnote bzw. in einer In-Text-Referenzierung auf beide Quellen.
Im Verlauf des Satzes macht man natürlich deutlich, welcher Inhalt von wem stammt:
„Meier kam 2011 zu dem Ergebnis, dass ... - Müller stellte dies jedoch bereits 2012 infrage durch sein Untersuchungsergbnis, wonach...“.
Beispiel: „Vgl. Meier 2011: 38 und Müller 2012: 56 f.“
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