Dem wissenschaftlichen Qualitätskriterium der „Überprüfbarkeit“ genügt die Tatsache, dass eine Arbeit beispielsweise in der Bibliothek einer einzigen Hochschule „öffentlich zugänglich“ ist, nicht.
Denn nicht-veröffentlichte (!) Abschlussarbeiten sind nicht über die automatisierte Fernleihe erreichbar.
„Veröffentlicht“ bedeutet hingegen, dass ein Werk über eine lokale Einrichtung hinaus verfügbar ist - im Buchhandel, in diversen Bibliotheken sowie über Fernleihe erreichbar oder online abrufbar.
Dies wäre im Falle jener Diplomarbeit erst dann gegeben, wenn sie von einem entsprechenden Verlag veröffentlicht worden wäre.
Wer also Inhalte aus einer (lediglich örtlich zugänglichen) Diplomarbeit zitiert und als Quelle nutzt, bekommt vom Prüfer unausweichlich angestrichen, dass dies eine nichtzitierfähige Quelle ist, da nicht veröffentlicht - auch wenn sie zitierwürdig sein mag.
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