Worin besteht der Unterschied zwischen „zitierfähig“ und „zitierwürdig“?

Die beiden Begriffe zitierfähig und zitierwürdig werden oft synonym verwendet; so fasst bspw. Wikipedia die unterscheidbaren Dimensionen unter „Zitierfähigkeit“ zusammen.

„Zitierfähigkeit“ ist eigentlich eine semantisch problematische Substantivierung, denn es geht schließlich nicht darum, ob jemand fähig ist zu zitieren.

Der Genauigkeit halber sei hier aber unterschieden:

  • Als „zitierfähig“ gelten Quellen, die überprüfbar sind, da sie regulär publiziert wurden und infolgedessen in Bibliotheken oder online verfügbar sind. Die Einsichtsmöglichkeit etwa von Abschlussarbeiten in einer örtlichen Hochschulbibliothek ersetzt keine Publikation, solche Arbeiten sind nicht per Fernleihe bestellbar. Somit ist keine Verfügbarkeit für jedermann gegeben. Eine strikte Einhaltung der „Zitierfähigkeit“ ist für das Erreichen des wissenschaftlichen Qualitätskriteriums der Überprüfbarkeit unabdingbar, siehe Beispiel.
  • Als „zitierwürdig“ gelten i. d. R. nur wissenschaftliche Quellen sowie von Organisationen und Unternehmen über sie selbst betreffende Sachverhalte publizierte Informationen - nicht aber journalistische bzw. der Unterhaltung dienende Produkte.

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