Mündlich erhaltene Informationen verwendbar?

Frage einer Studentin:

"Was gebe ich in der Bachelorthesis in der Fußnote und im Quellenverzeichnis an, wenn mir eine Definition von einer Person eines Unternehmens mündlich gesagt wurde und ich habe diese aufgeschrieben? Diese Definition verwende ich nur, da es in der Literatur dazu noch keine Definition gibt und meine Thesis mit dieser Definition des Unternehmens 'arbeitet'."

Antwort:

Wenn mündliche Informationen zur Verwendung kommen sollen, finden sie zwar keinen Platz im Quellenverzeichnis, da sie ja nirgendwo überprüfbar vorliegen.

Aber natürlich muss eine Referenzierung in der Fußnote bzw. im Kurzbeleg im Text erfolgen, etwa so:

"Persönliche Mitteilung von Manfred Mustermann v. 12.03.2012" oder "Antwort von Manfred Mustermann im Interview v. 12.03.2012"

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