In deutschen Hochschulen wird der überwiegende Teil der Lehrveranstaltungen von Professorinnen und Professoren - Prof. - geleistet. Sie konnten qua Hochschulgesetz in den meisten Fällen nur zu solchen hauptberuflich Lehrenden werden, da sie zuvor erfolgreich eine Dissertation publiziert hatten, also zum Dr. promoviert wurden, und weil sie Forschungs- und Lehrerfahrungen nachweisen konnten.
Somit sind im Hochschulalltag im Mailverkehr die meisten Lehrenden unter Voranstellung von „Prof. Dr.“ anzuschreiben – am besten vergewissert man sich durch eine Online-Suche nach dem Namen der betreffenden Person, ob und welche Voranstellungen dieser Art bei ihr auch tatsächlich zutreffen.
Rechtliches:
Nach erfolgter Promotion („Dr.“) wird dieser akademische Grad auf Wunsch im Personalausweis und Reisepass eingetragen, er ist jedoch nicht Namensbestandteil. Er gilt auf ewig - außer im Falle nachträglicher Aberkennung aufgrund von Plagiaten o. a.
Ein Rechtsanspruch auf Nennung dieses akademischen Grades besteht jedoch nicht.
Wer über eine Professoren-Ernennung verfügt, hat nicht einen akademischen Grad erworben, sondern ihm wurde ein Titel verliehen, der auch wieder entzogen werden kann, z. B. bei nur kurzzeitiger Tätigkeit seit der Berufung als Hochschullehrer. Daher kann auch „Prof.“ kein amtlicher Namensbestandteil sein.
Gesellschaftliche und innerhochschulische Umgangsformen:
Personen mit dem akademischen Grad und somit Namensbestandteil „Dr.“ werden auch so angeschrieben und angesprochen. Diese Gepflogenheit endet, wenn man selbst zum „Dr.“ promoviert wurde.
Auch der Titel „Prof.“ wird nicht einfach unterschlagen, sondern in vielen Fällen mitgenannt, auf jeden Fall bei einem Anschreiben und auch auf Deckblättern von hochschulischen Arbeiten.
ACHTUNG: Bei Quellenangaben in hochschulischen Arbeiten entfallen sämtliche Grade, Titel und sonstige Bezeichnungen. Dort gibt es nur pure Nachnamen und Vornamen!
Unbefristet nutzbare Kurse: