Grundsätzlich wird sich die Bewertung einer wissenschaftlichen Arbeit an den Vorgaben der jeweiligen Hochschule orientieren, die wiederum auf unterschiedliche Kriterien Bezug nehmen.
Es sind die prinzipiellen Vorgaben aus der jeweiligen Prüfungsordnung zu beachten.
Maßstab sind dabei die Angaben zur Abschlussarbeit, auf die hin bereits alle vorherigen wissenschaftlichen Arbeiten ausgerichtet werden müssen.
Diese Vorgaben sind meist so oder ähnlich in der geltenden Prüfungsordnung formuliert:
„Die Abschlussarbeit soll nachweisen, dass der/die Kandidat/in befähigt ist, innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit eine an der Praxis orientierte Aufgabe aus seinem/ihrem Studienfach selbstständig zu erarbeiten.
Die Abschlussarbeit soll fachliche Einzelheiten ebenso berücksichtigen wie modulübergreifende und gestalterische Methoden sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse.
Die Abschlussarbeit ist eine eigenständige Untersuchung mit einer Aufgabenstellung aus dem jeweiligen Fachbereich. Sie beinhaltet eine ausführliche Beschreibung und Erläuterung der gefundenen Lösung.“ (Bachelorprüfungsordnung der RFH Köln 2013, unveröffentlicht)
Kurzum:
- vorgeschriebene Zeit
- Praxisthema aus dem Studiengebiet
- aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse einbeziehen
- eine eigenständige Untersuchung.
Damit wird bereits deutlich, dass hier kein Raum für „Aufsätze“ ist, sondern dass eine Untersuchung erwartet wird.
Dementsprechend werden passende Bewertungskriterien gehandhabt und bei der Prüfung unterschiedlich stark gewichtet angewandt. Sie sind etwa in dieser oder ähnlicher Weise formuliert (nachfolgend Auszüge der „Handreichung zur Thesisbewertung“, RFH Köln 2015, unveröffentlicht):
- Thema und Forschungsfrage, Hypothesen
- Strukturierung
- Konzeptionell-theoretische Grundlagen
- Durchführung
- Quellen und Zitierweise
- Form und Stil
Dabei achten die Prüferinnen und Prüfer auf besondere Merkmale pro Kriterium, z. B. so:
- Thema und Forschungsfrage, Hypothesen: Das Thema ist aktuell und für Wissenschaft sowie Praxis relevant; es ist anspruchsvoll und herausfordernd; die Problemstellung ist klar und eindeutig formuliert; relevante Forschungslücken werden identifiziert; die Zielsetzung der Arbeit wird dargestellt; Forschungsfrage(n) und Hypothesen sind eindeutig formuliert und begründet; Methoden und Konzepte sind unabhängig von einem Unternehmen bzw. einer spezifischen Problemstellung.
- Strukturierung: Die Gliederung ist formal korrekt, folgerichtig formuliert und aussagekräftig; sie verfügt über eine der Themenstellung angemessene Tiefe; die Strukturierung der Argumentation folgt stringent einer wissenschaftlichen Methode (Deduktion, Induktion, Vergleichende Methode); die Untergliederung ist zweckmäßig, vollständig und konsistent; die Gliederungspunkte sind in substantivierter Form formuliert; ein „Roter Faden“ ist deutlich erkennbar.
- Konzeptionell-theoretische Grundlagen: Ein konzeptionell-theoretischer Anteil ist vorhanden; Definitionen zentraler Begriffe und eine sachgerechte Begriffsabgrenzung sind vorhanden; eine Darlegung der für die Untersuchung benötigten Grundlagen und Forschungsstände ist vorhanden; die Theoriewahl wird inhaltlich sinnvoll begründet; die wesentlichen Themenaspekte werden berücksichtigt, eine Reduktion auf bestimmte Teilaspekle wird begründet; die Arbeit identifiziert Lücken im Stand der Forschung, die im Verlauf geschlossen werden sollen.
- Durchführung: Eine konkrete Problemstellung ggf. aus der Praxis wird identifiziert, analysiert und strukturiert beschrieben; die recherchierten wissenschaftlichen Methoden werden auf den Untersuchungsgegenstand angewandt; mittels einer geeigneten, systematischen und strukturierten Vorgehensweise wird für die Problemstellung eine Lösung entwickelt; Problemanalyse, Methodenauswahl und -anwendung sowie Entwicklung des Lösungsansatzes erfolgen korrekt und eigenständig; der entwickelte Ansatz ist zur Lösung der vorliegenden Problemstellung geeignet und umsetzbar; Vorgehensweise und Problemlösung werden in strukturierter Form schriftlich und für den kundigen Fachleser verständlich dokumentiert; Abbildungen, Diagramme, Grafiken und Schaubilder sind in ausreichender Zahl enthalten, sind formal und inhaltlich korrekt, mit korrekter Quellenangabe versehen und ergänzen den Text in angemessener Weise.
- Quellen und Zitierweise: Problemadäquate, wissenschaftliche Quellen (Monographien, wissenschaftliche Zeitschriften, Working Paper etc.) werden in angemessenem Umfang berücksichtigt; die Verwendung empirischer Studien ist vorhanden; die Quellenauswahl entspricht dem aktuellen Forschungsstand; alle Quellen sind zitierwürdig (Primärquellen, Aktualität, Vertrauenswürdigkeit etc.); die Berücksichtigung praxisnaher Informationen (z. B. Firmen- und Branchenspezifika) ist gegeben, falls zusätzlich erforderlich; eine kritische Distanz bei der Auswertung der Quellen ist erkennbar; die exakte Kenntlichmachung aller fremden Quellen durch korrekte, konsistente Zitiertechnik ist gegeben; die Zitierformen (z. B. APA-Style, Chicago Style, Harvard Style etc.) werden bei der Zitierweise beachtet und konsequent / fehlerfrei umgesetzt; wörtliche Zitate sind kurz und selten (keine Aneinanderreihung wörtlicher Zitate); sinngemäße Zitate sind neu formuliert (keine Abwandlung von lediglich ein oder zwei Worten); zu jeder Referenzierung in den Kurzbelegen – als Fußnote oder In-Text – ist eine Quellenangabe im Quellenverzeichnis vorhanden. Umgekehrt sind keine Verzeichniseinträge vorhanden, zu denen die Referenzierung im Text fehlt.
- Form und Stil: Die Ausdrücke sind eindeutig und präzise, es werden keine umgangssprachlichen Formulierungen verwendet; die Spracheffizienz ist gegeben (keine Wiederholungen); eine klare Gedankenführung (1 Gedanke = 1 Absatz) ist erkennbar; eine angemessene Nutzung von Fremdwörtern und einschlägigen Fachausdrücken ist vorhanden; eine korrekte Anwendung der Regeln der Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion ist gegeben; eine korrekte äußere Form (Deckblatt, Selbstständigkeitserklärung, Lebenslauf) ist vorhanden; die Tabellen und Abbildungen sind gut lesbar; die erforderlichen Verzeichnisse (Inhaltsverzeichnis, Quellenverzeichnis, ggf. Abbildungsverzeichnis, Tabellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Symbolverzeichnis und Anhang) sind formal korrekt erstellt; die Regeln zum Umfang werden eingehalten.
Hochschulische Arbeiten werden mit „nicht ausreichend“ bewertet, falls in einem der folgenden Kriterien die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden:
- Es ist keine logische Struktur in der Gliederung erkennbar, der „Rote Faden“ wird nicht hinreichend durchgehalten.
- Es werden keine validen theoretischen Grundlagen angeführt.
- Es ist keine treffende, methodische Problemlösung erarbeitet.
- Der Umfang der Literaturangaben ist nicht adäquat zur Themenstellung. Es existiert nur eine einseitige Quellenauswahl (z. B. nur Internetquellen oder eine zu geringe Anzahl wissenschaftlicher Quellen) oder genutzte Quellen sind nicht angegeben (Plagiat).
- Form und Stil entsprechen nicht in hinreichender Weise den Vorgaben für wissenschaftliches Arbeiten; Satzbau, Grammatik und Orthographie sind häufig fehlerhaft.
- Es ist keine Eigenständigkeitserklärung vorhanden.
Es ist wichtig, von vornherein sich auf solche Kriterien und Merkmale einzustimmen. Am besten fragt man seine Prüfer vorab und frühzeitig genug, welche Maßstäbe sie anlegen werden – es ist gutes Recht, zu erfahren, woran man gemessen werden wird.
Man orientiere sich an den Maßstäben zur Beurteilung einer Abschlussarbeit des Studiengangs wirklich von Anfang an, gleich ab der ersten einzureichenden Hausarbeit. Es ist wichtig, die Hinweise und Anforderungen der Betreuer sehr ernst zu nehmen, damit man seinem Ziel schnellstmöglich näher kommt.