Eine seltene Kombination ist das, denn es handelt sich um gleichrangige Abschlüsse mit zudem auch noch gleichnamigen Abkürzungen.
Das bedeutet, dass nicht (wie sonst) gelten kann, dass hier ein höherrangiger Abschluss (Master) einen niedrigerrangigen (z. B. Bachelor oder FH-Diplom) ersetzt.
„MM.A.“ gibt es nicht, geht also nicht. Und doppeltes Erwähnen führt zu endlosen Erklärschleifen...
Also am besten einfach „M.A.“ nutzen!
Unbefristet nutzbare Kurse: