Ist „Booklet“ eine Form wissenschaftlicher Hausarbeiten und kann dies daher Prüfungsgegenstand sein?

„Booklet“ zählt nicht zu den wissenschaftlichen Produkten, sondern ist vielmehr definiert als ein Beiprodukt von CD- und DVD-Verpackungen.

„Booklets“ schildern also insbes. den Lebenslauf des Künstlers, der auf der CD oder DVD seine Arbeiten präsentiert, oder sie sind z. B. bei Schulungsmedien ergänzend für den elektronischen Angebotsteil erstellt worden.

Die Vorgaben für die wissenschaftlichen Produkte (auch „wissenschaftliche Artefakte“ genannt) findest du in den bei uns gültigen Standardwerken (Rossig/Prätsch und Balzert et al.). Hierbei handelt es sich um hochschulische Vorgaben.

Als solche wissenschaftliche Produkte sind grundsätzlich zu nennen: Hausarbeiten, Projektarbeiten, Referate, Abschlussarbeiten, Doktorarbeiten.

Sie alle müssen daher einer wissenschaftlichen Vorgehensweise folgen und wissenschaftliche Methoden anwenden.

Hinweis: Die Qualifikationsziele der Hochschulstudiengänge erfordern, dass alle Module wissenschaftliche Grundlegungen haben müssen. Es gibt an (angewandt) wissenschaftlichen Hochschulen, also Uni und FH, keine nichtwissenschaftlichen Fächer / Module.

Dementsprechend sind die Prüfungsformen auszugestalten: Es müssen neben berufspraktischen immer auch wissenschaftliche Qualifikationen geprüft werden. Das bloße Erstellen berufsorientierter Produkte sowie das Beschreiben (Protokollieren) ihres Zustandekommens wäre als Prüfungsleistung nicht hochschulgemäß.

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