Zitieren von Unternehmenswebseiten

Üblicherweise geben wir bei jedem Zitat den Verfasser, den Autor an. Wenn aber eine Unternehmenswebsite zu referenzieren ist, weiß man meist nicht, wer den online publizierten Text verfasst hat.

Also stellt sich (1.) die Frage, ob man das Unternehmen als Herausgeber statt als Autor behandeln sollte, und ob „Hrsg.“ auch im Kurztitel hinter dem Unternehmensnamen stehen müsste.

Und (2.) ist zu klären, wie die Jahresangabe zu halten ist.

So geht's:

  1. Jede Website bzw. Webseite muss nach Autor (falls ausgewiesen) bzw. nach Herausgeber (falls ausgewiesen; anderenfalls Impressum verwenden) zitiert werden und so auch im Quellenverzeichnis einsortiert werden: Autor / Hrsg., Publikationsjahr, Webseiten-Titel. Der Zusatz "Hrsg." ist nicht erforderlich; er wird bei Herausgebern von Sammelbänden verwendet. Sprich: Unternehmensname reicht, wenn kein Verfassername ausgewiesen ist!
  2. Wenn die Einzelseite keine spezielle Jahresangabe zum Text angibt, übernimmt man am besten nicht die Jahreszahl der ©-Angabe im Footer (die auch auf allen anderen Seiten erscheint), sondern vermerkt „o. J.“ (= ohne Jahresangabe), sowohl im Kurzbeleg - also in der In-Text-Referenzierung oder in der Fußnote - als auch im Quellenverzeichnis. Trägt man in Zotero kein Publikationsdatum ein, wird automatisch „o. J.“ ausgegeben.

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